Im Interesse aller Eltern ist es wünschenswert, die pädagogische Arbeit nach außen zu vertreten. Der Elternbeirat ist somit Bindeglied und aktives Mitwirkungsorgan. Er kann wesentlich zum Aufbau und Bestand tragfähiger Beziehungen zwischen Eltern und Fachkräften beitragen.
Die Erziehungsberechtigten wählen aus ihrer Mitte Elternvertreter. Diese bilden den Elternbeirat. Die Amtszeit des Beirates beginnt mit der Annahme der Wahl und endet mit dem Amtsbeginn des neu gewählten Elternbeirates im folgenden Kindergartenjahr bzw. mit Ende des Betreuungsvertrages. Jedes Mitglied erhält zu Beginn Informationsmaterial, in dem die Aufgaben und Mitwirkungsmöglichkeiten erläutert werden.
Laut BayKiBiG Art. 14 ist Elternarbeit folgendermaßen definiert: