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Betretungsverbot der Einrichtung bis einschließlich 24.05.2020 außer Notbetreuung

Coronavirus
Datum:
Veröffentlicht: 12.5.20
Von:
Lydia Heilmann

Auf Anordung der Bayerischen Staatsregierung schließen alle Kindertageseinrichtungen voraussichtlich bis einschließlich 24.05.2020. Es gilt ein Betretungsverbot für Kinder und Eltern. Vorschulkinder können voraussichtlich ab dem 25.05. die Einrichtung wieder besuchen. 

Die Schließung ist eine Schutzmaßnahme und weiterhin eine große Bewährungsprobe für Sie als Eltern.
Ab 27. April werde die Notbetreuung "ganz behutsam" ausgeweitet. Davon sollen neben Menschen, die in "systemrelevanten Berufen" arbeiten, laut Ministerpräsident Söder auch Alleinerziehende und sozial benachteiligte Gruppen profitieren. Dafür müssten Konzepte erarbeitet werden, sagte Söder.

Wir bieten eine Notfallgruppe an für Kinder, bei denen ein Elternteil in der Gesundheitsversorgung oder Pflege tätig sind. In den sonstigen Bereichen der kritischen Infrastruktur besteht bisher nur Anspruch auf Notbetreuung, wenn beide Elternteile tätig sind.

Sobald wir nähere Informationen haben, werden wir sie hier veröffentlichen.
Infos können Sie auch der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums: https://www.stmas.bayern.de/ entnehmen.

Wir bitten um Ihr Verständnis und wünschen Ihnen, dass sie gesund bleiben. 

Bitte beachten Sie die veränderten Schließtage in den Pfingst- und Sommerferien.

Alfred Beißer, Trägervertretung,
Lydia Heilmann, Leitung
und Team
aus dem Haus für Kinder St. Jakobus