Beiträge für Kinder von drei Jahren bis Schuleintritt
Die Bayerische Staatsregierung zahlt jeweils ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird bis zur Einschulung einen Zuschuss von 100 €. Aufgrund des Elternbeitragszuschusses ergeben sich folgende Beiträge:
- 3 - 4 Stunden: 57 €
- 4 - 5 Stunden: 66 €
- 5 - 6 Stunden: 75 €
- 6 - 7 Stunden: 84 €
- 7 - 8 Stunden: 93 €
- 8 - 9 Stunden: 102 €